AGB
Allgmeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 28.04.2023
1.1. Diese AGB sind Grundlage aller Verträge zwischen Anja Wolf Coaching (in weiterer Folge Auftragnehmerin) und der Kundenseite (in weiterer Folge Auftraggeber).
1.2. Die AGB beruhen auf schweizerischem Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit abbedungen.
Preise / Sonderangebote
2.1. Die Preise werden in CHF angegeben. Wo nichts anderes erwähnt wird, verstehen sich die Preise bei Dienstleistungen pro Teilnehmer und bei Produkten und Waren pro Stück. Inbegriffen sind die Leistungen gemäss Produktebeschrieb.
Werden Dienstleistungen physisch vor Ort erbracht, gehen Reise-, Verpflegungskosten und weitere Spesen des Auftragnehmers, die zum Erhalt der physischen Dienstleistung vor Ort anfallen, zu Lasten des Auftragnehmers.
2.1. Anja Wolf Coaching behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Auftragnehmer gelten, die am Bestelldatum am physischen oder virtuellem Ort veröffentlichten Preise. Die Bedingungen und die Höhe der Preisreduktion für Aktionen und Rabatte sind bei den betreffenden Informationen abrufbar und stellen keinen grundsätzlichen Anspruch dar.
Buchung und Durchführung von Leistungen
3.1 Die Auftragnehmerin berät/coached und begleitet Unternehmer und Privatpersonen (Klienten/Konsumenten/Verbraucher) bei der Durchführung von Veränderungsprozessen und auf dem Weg zur Erreichung persönlicher oder geschäftlicher Ziele. Dabei arbeitet sie nach wissenschaftlich anerkannten Methoden und schuldet eine bestmögliche Beratungsleistung, Prozessbegleitung, Coaching, jedoch keinen Erfolg. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung weisungsfrei und eigenverantwortlich. Sie ist weder an einen bestimmten Arbeitsort noch an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Für den Erfolg der Inhalte und Methoden wird keine Haftung übernommen. Der Rechnungsbetrag wird auch geschuldet, wenn der erwünschte Erfolg – aus welchen Gründen auch immer – nicht eintritt. Eine Rückzahlung bereits getätigter Zahlungen ist aus diesem Grund ausgeschlossen.
3.2 Die Auftragnehmerin geht bei Erbringung ihrer Leistungen davon aus, dass der Auftraggeber diesbezüglich psychisch gesund und belastbar ist. Die Leistungen der Auftragnehmerin sind nicht geeignet, eine ärztliche, therapeutische oder sonst eine medizinische Behandlung zu ersetzen. Bemerkungen und Auskünfte der Auftragnehmerin zu medizinischen, psychiatrischen, psychologischen, rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Themen sind unverbindlich und nicht Teil ihres Leistungsspektrums.
3.3. Die Auftragnehmerin arbeitet je nach Vereinbarung im Einzelfall vor Ort im Unternehmen des Auftraggebers, an anderen ausgewählten Orten, Online (z.B. über Microsoft TEAMS, Nextcloud oder andere Online Tools) oder per Telefon. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Auftragnehmerin ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Dazu zählt nach Art der Beratungs‐ und Coachingleistung insbesondere, ihr entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erbringung der Leistung zu schaffen, oder für eine funktionierende Telefon- und/oder Internetverbindung zu sorgen. Der Auftraggeber hat auch die Obliegenheit, der Auftragnehmerin sämtliche für die Erbringung ihrer Leistungen erforderlichen Informationen zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und die Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit der Auftragnehmerin zu informieren, wenn das für die Leistung der Auftragnehmerin notwendig oder sinnvoll ist.
3.5. Die Auftragnehmerin ist mangels abweichender Vereinbarung nicht verpflichtet, die Leistungen persönlich zu erbringen. Sie hat das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzpersonen(en) als Berater oder Coach einzusetzen. Für Fehler, der von ihr eingesetzten Personen, haftet die Auftragnehmerin nur bei Auswahlverschulden, also wenn sie wusste oder hätte wissen müssen, dass die eingesetzte(n) Person(en) für die vorgesehene Leistung ungeeignet ist/sind.
3.6 Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber für Sachschäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.
3.7 Schadenersatzansprüche aufgrund von Sach- oder Personenschäden des Auftraggebers, wenn er nicht Konsument i.S.d. konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen ist, verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber nach 3 Jahren ab dem anspruchsbegründeten Ereignis. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hat der Auftraggeber, wenn er Nicht-Konsument i.S.d. konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen ist, zu beweisen, dass die Auftragnehmerin ein Verschulden trifft.
Rücktrittsrecht für Konsumenten
Kommt der Vertrag mit Hilfe eines Fernkommunikationsmittels (z.B. über E-Mail) zustande, steht dem Auftraggeber, wenn er Konsument i.S.d. konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen ist, ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Unternehmer und bei Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittserklärung ist mittels eindeutiger Erklärung schriftlich per Mail oder Post an die Auftraggeberin zu richten. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Dauer des Vertrages
5.1. Die Leistung der Auftragnehmerin endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts, bzw. des Coachings bzw. einer Lesung mit Beratung, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
5.2. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Wichtige Gründe sind insbesondere,
- die Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen,
- Zahlungsverzug nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
- berechtigte Bedenken gegen die Bonität eines Auftraggebers, über der kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, wenn dieser trotz Aufforderung der Auftragnehmerin keine Vorauszahlungen leistet.
Haftung
6.1. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber für Sachschäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.
6.2. Schadenersatzansprüche aufgrund Sach‐, oder Personenschäden des Aufraggebers, wenn er nicht Konsument i.S.d. konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen ist, verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber nach drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hat der Auftraggeber, wenn er nicht Konsument i.S.d. konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen ist, zu beweisen, dass die Auftragnehmerin ein Verschulden trifft.
Honorar
7.1. Das Honorar für die zu erbringenden Leistungen wird im Einzelfall vereinbart. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen. Das Honorar ist zu Beginn der Coaching-Dienstleistung zu erbringen.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. gegen Rechnungslegung zu ersetzen. Wenn nicht im Einzelfall gegenteiliges vereinbart ist, sind derartige Kosten nicht im Honorar inkludiert.
7.3. Unterbleibt die Leistung aus Gründen des Auftraggebers, behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars zzgl. schon angefallener Barauslagen gegen Rechnungslegung.
7.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten und nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche bleibt vorbehalten.
7.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber stimmt der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form hiermit ausdrücklich zu.
7.6. Eine kostenfreie Absage einer einzelnen Beratungs-/Coaching-/Begleit-/Workshop- Sitzung ist bis zu 48 Stunden vor dem Termin möglich. Bei einer Stornierung danach bzw. Nicht-Wahrnehmung wird das Honorar in voller Höhe fällig.
7.7 Eine kostenfreie Absage von Gruppenveranstaltungen ist bis zu 7 Tage vor dem v Termin möglich, bei Stornierung danach bzw. Nicht‐Wahrnehmung wird das Honorar in voller Höhe fällig.
7.8. Können Telefon‐ und Online ‐ Coachings aufgrund von technischen Gebrechen in der Sphäre des Auftraggebers nicht abgehalten werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Ersatztermin innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten ausgefallenen Termin anzuberaumen. Dabei hat die Auftragnehmerin nach Möglichkeit auf Terminwünsche des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen. Kommt auch dieser Termin aus Gründen des Auftraggebers nicht zu Stande, schuldet dieser das vereinbarte Honorar.
Geheimhaltung
8.1. Die Auftragnehmerin ist zur Geheimhaltung aller ihr im Rahmen ihrer Leistungserbringung zur Kenntnis gelangten geschäftlichen und privaten Informationen des Auftraggebers verpflichtet.
8.2. Die Auftragnehmerin ist auch zur Geheimhaltung des Inhaltes ihrer Leistungen sowie sämtlicher Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere der Daten von Klienten des Auftraggebers verpflichtet.
8.3. Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern, Gehilfen und Stellvertretern entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
8.4. Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
8.5. Die Auftragnehmerin ist nur berechtigt, einen Auftraggeber als Referenz in ihren Werbemitteln und auf ihrer Homepage anzuführen, wenn dieser schriftlich zustimmt. Insofern ist die Auftragnehmerin von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Sämtliche Rechte an den von der Auftragnehmerin geschaffenen Werken bleiben vorbehalten. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
9.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Wahrung sämtlicher Rechte auf Entlohnung und Schadenersatz.
Schlussbestimmungen
10.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
10.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.
10.4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden und er einen Newsletter per Post, SMS oder E‐Mail bekommt. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
Gerichtsstand
Für alle Leistungen der Auftragnehmerin wird die Geltung materiellen schweizerischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts vereinbart. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten mit Nicht‐Konsumenten/Verbrauchern ist das Gericht am Ort der Niederlassung der Auftragnehmerin zuständig.